Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkauf und Lieferung von Checkline Europe
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab 1 Januar 2004 gültig. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf Anfrage bei Checkline Europe verfügbar und werden auf der Website von Checkline Europe veröffentlicht.
1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Vertragsabschlüsse, bei denen Checkline Europe (im Nachfolgenden als “Verkäufer”) bezeichnet) Güter verkauft und liefert, unabhängig von der Art des Käufers.
1.2 Abweichungen und Ergänzungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur nach schriftlichem Kontakt mit dem Verkäufer zugestimmt werden.
1.3 Sollten die Vertragsbestimmungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gelten die Vertragsbestimmungen.
1.4 Die Gütigkeit von möglichen Kaufbedingungen oder anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ausdrücklich abgelehnt.
1.5 Für den Fall das jegliche Vertragsbestimmung ungültig oder aufgehoben wird, bleiben die anderen Vertragsbestimmungen rechtskräftig.
2. Angebote und Vorschläge
2.1 Alle Angebote und Vorschläge sind ohne Kaufverpflichtung, ausgenommen bei einem explizitem Verweis innerhalb des schriftlichen Angebots oder Vorschlags.
2.2 Die Bearbeitungsdauer von Angeboten und Vorschlägen durch den Verkäufer wird separat durch die Art des Angebots oder Vorschlags bestimmt. Das Angebot oder der Vorschlag sind nur während dieser Periode gültig; sie stellen keine Grundlage für jegliche Verpflichtung auf der Seite des Verkäufers dar bis die Bestellung des Käufers in Übereinstimmung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Verkäufer akzeptiert wird.
2.3 Der Käufer kann sich nicht auf verbale Absprachen mit dem Verkäufer berufen, ausgenommen die Absprachen wurden schriftlich durch den Verkäufer bestätigt.
3. Vertragsabschluss
3.1 Der Vertragsabschluss kommt ab dem Moment zustande, in dem der Verkäufer die Bestellung des Käufers dem Käufer schriftlich bestätigt oder bei Ausbleiben der Bestätigung die Ware gemäß den Vertragsbestimmungen in Artikel 4.5 liefert.
3.2 Der Verkäufer behält sich das Recht vor eine Bestellung des Käufers aus eigenen oder hierzu gestellten Bedingungen abzulehnen.
4. Preise und Lieferung
4.1 Alle Preise sind ausschließlich Mehrwertsteuer (VAT) und anderen öffentlichen Abgaben, sowie mögliche Kosten innerhalb des Vertragsbereichs, einschließlich Versand, Lagerung und/oder administrativen Aufwendungen.
4.2 Alle Preise beinhalten eine standardmäßige Verpackung, allerdings keine Frachtgebühr, ausgenommen bei expliziter Vereinbarung im Vertrag.
4.3 Der Verkäufer behält sich das Recht vor die Preise im Fall einer Kostenerhöhung für Arbeit, Material oder Transport, sowie bei Änderung der Wechselkurse am Lieferdatum anzuheben.
4.4 Die vereinbarte Lieferzeit beginnt ab dem Moment, in dem der Verkäufer die Annahme der Bestellung durch den Käufer bestätigt. Eine Überschreitung der Lieferfrist stellt keine Vertragsverletzung durch den Verkäufer dar. Eine Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Käufer nie dem Verkäufer Schaden zuzufügen, vom Vertrag zurückzutreten oder andere Schritte gegen den Verkäufer zu unternehmen.
4.5 Die durch den Verkäufer an den Käufer verkaufte Ware wird zu dem Käufer ab Werk (ex works; Incoterms 2000) geliefert, ausgenommen bei anderen Vertragsbestimmungen.
4.6 Vor der Lieferung wird der Verkäufer den Käufer über das voraussichtliche Lieferdatum informieren.
4.7 Der Verkäufer behält sich das Recht vor die Ware in mehr als einer Lieferung zu versenden.
4.8 Beschwerden über unvollständige oder fehlerhafte Lieferungen müssen dem Verkäufer schriftlich innerhalb von 10 Tagen gemeldet werden.
5. Risiko
5.1 Das Risiko von Verlust oder Schaden der im Vertrag genannten Ware liegt ab Zustellungsdatum beim Käufer.
5.2 Wenn die Versand auf andere Art als EXW (ab Werk, Incoterms 2000) erfolgt, ist der Käufer verpflichtet dies sowohl dem Verkäufer als auch der Transportfirma schnellstmöglich innerhalb 10 Tagen zu melden.
6. Bezahlung
6.1 Alle Rechnungen werden vom Käufer in Übereinstimmung mit den Zahlungsbedingungen geltend für die Rechnung beglichen.
6.2 Der Verkäufer ist, ohne Aufgabe des Standardzinssatzes, befugt eine Begleichung des noch ausstehenden Betrags bei Verzögerung der Bezahlung am Zahlungsdatum zu fordern. Wenn der Käufer nach Zahlungsaufforderung der Zahlung nicht nach kommt, ist der Käufer verpflichtet neben dem noch ausstehenden Betrag Zinsen und Kosten, die durch die Bearbeitung der Zahlungsaufforderung entstehen und ein Minimum von 15% der totalen Kosten ausmachen zu begleichen.
6.3 Der Käufer ist nicht berechtigt die Kosten zu verrechen oder die Zahlung zu verschieben, auch nicht bei einer Beschwerde wegen unvollständigen oder nicht korrekten Lieferungen oder auf Basis von Ersatz oder Reparatur gemäß Artikel 8.
6.4 Der Verkäufer behält sich das Recht vor die Lieferung der Ware abzubrechen, wenn der Käufer die Zahlungsbedingungen gegenüber dem Verkäufer nicht erfüllt.
7. Produktbeschreibung
7.1 Die Ware wird so weit möglich in Übereinstimmung mit der Produktbeschreibung durch den Verkäufer dem Käufer geliefert. Der Verkäufer behält sich das Recht vor das Aussehen der Produkte zu verbessern, Verbesserungen, die nicht die Qualität der Produkte beeinträchtigen oder den Preis der Ware erhöhen. Der Verkäufer kann nicht für Schaden oder jegliche andere Beschädigungen aufgrund von Unvollständigkeit oder nicht korrekte Angabe von technischen Daten und Beschreibungen der gelieferten Ware zur Haftung gezogen werden.
8. Garantie
8.1 Der Verkäufer gewährt dem Käufer eine Garantie auf die gelieferten Produkte, wenn der Hersteller dieser Ware dem Verkäufer oder Käufer eine Garantie gewährt. Im Allgemeinen beinhaltet die Garantie:
• Für den Fall, dass nach Meinung des Herstellers die gelieferten Produkte Defekte aufgrund von Design-, Material- oder Herstellungsfehlern aufweisen, innerhalb 6 Monaten nach Lieferung der Hersteller entweder den Kaufpreis der Ware erstattet oder die Ware repariert oder gegebenenfalls ersetzt. Dies geschieht unter der Bedingung, dass die Produkte in Übereinstimmung mit den Gebrauchsanweisungen verwendet wurden und nicht durch andere Personen als dem Hersteller abgeändert oder ausgestattet wurde.
• Der zugestimmte Garantiezeitraum wird nicht verlängert oder beginnt nicht neu im Fall einer Reparatur oder Ersetzung.
• Wenn die Produkte nach Absprache mit dem Käufer durch den Hersteller hergestellt wurden, ist der Hersteller nicht für Fehler in der Bauweise haftbar. Die Haftbarkeit geht gänzlich zu Lasten des eigenen Risikos des Käufers.
8.2 Der Käufer ist verpflichtet die Ware für eine Reparatur oder Ersetzung auf eigene Kosten und Risiko an die durch den Verkäufer ausgestellten Adresse unter Angabe der RMA-Nummer für Fragen des Verkäufers zu senden.
8.3 Für den Fall das die Ware zur Reparatur oder Ersetzung ohne Garantie oder einen gefundenen Defekt eingeschickt wird, ist der Verkäufer befugt den Arbeitsaufwand und Kosten für eine mögliche Reapatur dem Käufer in Rechnung zu stellen.
8.4 Jegliche andere implizite oder explizite Garantie, entweder vertraglich oder legal, ist ausgeschlossen. Der Verkäufer wird insbesondere keine vertragliche oder gesetzliche Haftung für geringfügigen oder materiellen Schaden, der direkt oder indirekt durch die Lieferung der Produkte entstanden ist, akzeptieren.
9. Haftpflicht des Käufers
9.1 Der Käufer lehnt jede Haftung für Schaden als Ergebnis oder verbunden mit der Erfüllung dieses Vertrags, entsprechend der Lieferung der Ware, ab, es sei denn, dass der Schaden durch eigene Handlungen oder Unterlassungen des Verkäufers entstanden ist oder aus Intention Schaden herzustellen oder aus Wissen, dass diese Handlungen als mögliche Folgen dieses Handelns entstehen.
10. Lagerung
10.1 Falls die Lieferung der Ware durch Umstände, die dem Käufer zugeschrieben werden können, verzögert wird, wird der Verkäufer die Ware auf Rechnung und Risiko des Käufers lagern und die verbundenen Kosten berechnen.
11. Höhere Gewalt
11.1 Der Verkäufer ist nicht verpflichtet jeglicher Verpflichtung bei Behinderung durch höherer Gewalt nachzukommen. Höhere Gewalt schließt in jeglichem Fall Materialschäden und Unterlassungen des Lieferanten oder Sublieferanten ein.
11.2 Für den Fall, dass sich die Lieferzeit durch höhere Gewalt verlängert oder der Verkäufer infolge höherer Gewalt nicht in der Lage ist zu liefern, ist der Käufer nicht berechtigt den Vertrag zu kündigen. Wenn der Verkäufer nicht in der Lage ist die Ware dem Käufer in einem Zeitraum von drei Monaten nach Ablauf der vereinbarten Lieferungsperiode aufgrund von höherer Gewalt zu liefern, sind entweder Käufer oder Verkäufer berechtigt den Vertrag ohne jegliche Kompensationen aufzulösen.
12. Gewerbliche Schutz- und Urheberrechte
12.1 Der Verkäufer behält alle Urheberrechte sowie alle anderen Rechte des intellektuellen oder industriellen Eigentums für Gestaltung, Entwürfe, Fotos, Zeichnungen, Modelle, Software und andere durch ihn bereitgestellte Daten. Der Verkäufer ist nicht befugt diese Objekte ohne schriftliche Einwilligung des Verkäufers zu kopieren oder anderweitig zu verwenden.
12.2 Der Käufer ist nicht befugt Handelszeichen, Kenn- und Identifikationsnummern oder Markierungen, die vom Verkäufer auf den gelieferten Produkten befestigt wurden, zu entfernen, beschädigen oder zu verändern.
13. Eigentumsvorbehalt
13.1 Alle dem Käufer gelieferten Produkte bleiben im vollständigen Eigentum des Verkäufers bis alle Beträge, denen der Käufer für die gelieferten Produkte oder Produkte, die dem Vertrag entsprechend geliefert werden, verpflichtet ist, einschließlich Kosten verursacht durch den Verkäufer, zu begleichen.
13.2 Sollte der Käufer vor Erlangen der Eigentumsrechte die Produkte in normalen gewerblichen Prozessen oder zur Montage mit jeglichen anderen Produkten zu neuen Produkten verwenden, wird dies als Eigentum des Verkäufers betrachtet, sofern bei den neuen Produkten nicht auch Ware verwenden wurde, für die Rechte von Dritten gelten. Im letzten Fall wird das Eigentumsrecht in Relation mit dem Kaufpreis der gesamten relevanten Ware bemessen. Auf Antrag wird der Verkäufer mit der Ware oder den neuen Produkte ausgestattet und ist befugt diese in normalen gewerblichen Prozessen zu verwenden ohne das Recht zu verlieren Schäden vom Käufer erstattet zu bekommen.
14. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
14.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können vom Verkäufer geändert werden.
14.2 Die Änderungen werden auf der Website des Verkäufers veröffentlicht oder mit einer Email dem Käufer mitgeteilt. Die Änderungen treten zwei Wochen nach Veröffentlichung oder einem späteren Datum, das in der Veröffentlichung genannt wird, in Kraft.
15. Angewandte Rechte und Anfechtungen
15.1 Für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie allen Angeboten und Verträgen, bei denen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen angewandt werden, gilt ausschließlich das niederländische Recht. Die Geltung der Wiener Kaufrechtsübereinkommen ist ausdrücklich ausgeschlossen.
15.2 Alle Anfechtungen, die auf Verträgen zwischen Verkäufer und Käufer basieren, werden ausschließlich dem zuständigen Gericht im Bezirk Almelo vorgelegt, sofern nicht gemäß einer vorgeschriebenen Maßnahme ein untergeordneter Bezirk zuständig ist.